1. Allgemeines

Die Übersetzungen, mit denen ein Unternehmen der Geacom Gruppe einen Übersetzungsdienstleister (TSP) beauftragt, müssen nach bestimmten Kriterien ausgeführt werden. Zu den Übersetzungsdienstleistern gehören die Übersetzer, Revisoren, fachliche Prüfer und Korrekturleser. Ein Übersetzer kann je nach dem Projekt als Revisor oder Korrekturleser agieren. Die unten angeführten Kriterien gelten sowohl für Übersetzer, Revisoren, Korrekturleser, als auch für fachliche Prüfer.

2. Übersetzungsprozess

Der TSP muss in Übereinstimmung mit dem Zweck des Übersetzungsprojekts, einschließlich der sprachlichen Konventionen der Zielsprache und der betreffenden Projektspezifikationen, übersetzen. Während dieses gesamten Prozesses muss der Übersetzer eine mit dieser Internationalen Norm ISO 17100 übereinstimmende Dienstleistung in Bezug auf die folgenden Punkte erbringen:

2.1. Zielgruppe und Zweck des zielsprachlichen Inhalts

2.2. Einhaltung der speziellen Sachgebiets- und Kundenterminologie und/oder Übereinstimmung mit jeglichem anderen bereitgestellten Referenzmaterial und Sicherstellung der terminologischen Konsistenz beim Übersetzen;

- Beachten von Informationen oder Paralleltexten im jeweiligen Anwendungsbereich

- Terminologieprüfung

2.3. Semantische Korrektheit des zielsprachlichen Inhalts;

  • Die Übersetzung muss vor Lieferung zweimal durch den Übersetzungsdienstleister Korrektur gelesen werden.
  • Auf die Vollständigkeit der Übersetzung achten. Es darf nichts ohne Grund gelöscht oder hinzugefügt werden. Alle Inhalte im Ausgangstext müssen eine Entsprechung in der Übersetzung aufweisen.

2.4 Angemessene Syntax, Orthografie, Zeichensetzung, diakritische Zeichen und andere orthografische Konventionen der Zielsprache;

            - Überflüssige Leerzeichen vermeiden

            - Anführungszeichen und andere Zeichen der Zielsprache verwenden

            - Rechtschreibung vor Lieferung mindestens einmal prüfen

2.5 Lexikalische Kohäsion und Phraseologie;

- Jedem Fachbegriff soll in der Regel nur eine Variante der Übersetzung entsprechen. Auf konsistente Übersetzung der Terminologie und der ganzen Segmente achten.

2.6 Einhaltung der eigenen und/oder kundenseitigen Stilrichtlinien (einschließlich Sachgebiet, Sprachregister und Sprachvarietät);

2.7 Gebietsschema und andere anzuwendende Normen und Standards;

2.8 Formatierung;

- Formatierung der Ausgangssprache soll unverändert in die Zielsprache übernommen werden. Auf Tag-Setzung achten und vor Lieferung Tag-Check ausführen.

3. Technische und technologische Ressourcen

Der TSP muss über eine Infrastruktur verfügen, mit der im gegebenen Fall die Verfügbarkeit und die Nutzung der folgenden Ressourcen sichergestellt sind:

a) die erforderliche technische Ausstattung zur effizienten und effektiven Ausführung von Übersetzungsprojekten und für den sicheren und vertraulichen Umgang, das Speichern, Abrufen, Archivieren und Entsorgen aller einschlägigen Daten und Dokumente;

b) Kommunikationsausrüstung, einschließlich entsprechender Hardware und Software;

c) Informationsressourcen und -medien;

d) Werkzeuge zur Übersetzungstechnologie, Übersetzungsmanagementsysteme, Terminologieverwaltungssysteme und andere Systeme zur Verwaltung übersetzungsbezogener sprachlicher Ressourcen.

Folgende Ressourcen sind erforderlich:

  • Kenntnisse oder Bereitschaft zu verwenden: Plunet BussinesManager
  • Kenntnisse und Verfügung über mindestens ein von folgenden CAT-Tools: SDL Trados Studio, Transit NXT, Across, MemoQ etc.
  • Internetzugang
  • Kenntnisse oder Bereitschaft unser Wissensdatenbank zu verwenden: Confluence, Jira etc.

 


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