Bereich Übersetzungsdienstleistungen (Stand 01.07.2020)

1.       Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die termin- und anforderungsgerechte Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen, das heißt die schriftliche Übertragung eines Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.

2.       Geltung der Vertragsbedingungen/Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind – soweit vorhanden und nicht abweichend vereinbart – in der nachstehenden Reihenfolge:

2.1          Aktuelle Vertragsbedingungen in Plunet, darunter

- Konformitätserklärung gegenüber GEACOM GMBH

- die Vertraulichkeitserklärung gegenüber GEACOM GMBH

- Verpflichtung Datenschutz

2.2          Anfrage- oder Bestellschreiben per E-Mail inkl. Arbeitsanweisungen und Bemerkungen (Jobanfrage / Beauftragung per E-Mail) von GEACOM GMBH

2.3         die einschlägigen allgemein anerkannten Regularien für Übersetzungen

3.     Anfrage / Beauftragung

Die Job-Anfrage bzw. Job-Beauftragung erfolgt standardmäßig systemgestützt über das System Plunet BusinessManager oder ausnahmsweise außerhalb des Systems per E-Mail.

3.1     GEACOM GMBH weist dem Lieferanten über das System Plunet einen Job zu oder schickt die Jobanfrage an ihn. Der Lieferant wird über die Anfrage oder Beauftragung mittels einer automatisch generierten E-Mail informiert.

Ein neuer Job wird dem Lieferanten in Plunet unter Anfragen oder Jobs angezeigt. Der Lieferant bestätigt mit der entsprechenden Funktion in Plunet die Annahme des Jobs.

Sofern der Lieferant den Auftrag nicht annehmen kann, verpflichtet er sich diesen schnellstmöglich mit der entsprechenden Funktion in Plunet abzulehnen. In Ausnahmefällen hat er GEACOM GMBH darüber per E-Mail zu informieren und GEACOM GMBH entzieht den angefragten Job in Plunet.

3.2     Die Beauftragung außerhalb des Systems erfolgt durch GEACOM GMBH per E-Mail. In diesem Fall hat der Lieferant die Jobannahme per E-Mail schnellstmöglich zu bestätigen.

3.3     GEACOM GMBH behält sich das Recht vor, einen erteilten Job/Anfrage zu stornieren. GEACOM GMBH informiert den Lieferanten darüber schriftlich. Wenn der angefragte Job in Plunet nicht mehr angezeigt wird, bedeutet es, dass der Job storniert wurde und nicht mehr bearbeitet werden soll. Wenn GEACOM GMBH den in Plunet angezeigten Job storniert, an dem bereits gearbeitet wird, steht dem Lieferanten eine angemessene Vergütung für den bereits übersetzten Umfang zu. In diesem Fall schickt der Lieferant diesen übersetzten Text an GEACOM GMBH und GEACOM GMBH ermittelt anfallende Kosten und trägt sie in Plunet im jeweiligen Job ein.

4.   Durchführung der Übersetzungsdienstleistung

4.1     Der Lieferant ist verpflichtet, die Übersetzungsdienstleistung gemäß den Anforderungen und Vorgaben von GEACOM GMBH, insbesondere den unter Punkt 2 beschriebenen, auszuführen sowie stilistisch einwandfrei, originalgetreu und fehlerlos zu erbringen. Es ist ausdrücklich verboten, maschinelle Übersetzung zu verwenden. Maschinell erstellte Übersetzungen werden nicht abgenommen und nicht bezahlt. Ausgenommen sind die MT-Post-Editing-Jobs.

4.2     Die Übersetzungsdienstleistung ist vom Lieferanten innerhalb der vereinbarten Frist bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt abschließend zu erbringen.

4.3     Die Übersetzungsdienstleistung des Lieferanten wird abgenommen, wenn sie den Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 und 4.2 entspricht. Es ist ausdrücklich verboten, maschinelle Übersetzung zu verwenden. Maschinell erstellte Übersetzungen werden nicht abgenommen und nicht bezahlt. Ausgenommen sind die MT-Post-Editing-Jobs.

Ist die Lieferung unvollständig oder fehlerhaft, informiert GEACOM GMBH den Lieferanten darüber. Sofern aus terminlichen Gründen eine Nachbesserung nicht möglich ist, greift Ziffer 8.

4.4     Von GEACOM GMBH egal aus welchem Grund zur Verfügung gestellte Unterlagen, darf der Lieferant ohne gesonderte schriftliche Zustimmung von GEACOM GMBH nicht an Dritte weitergeben.

Der Lieferant stellt durch eine gesonderte geeignete Vereinbarung mit seinen Mitarbeitern sicher, dass auch diese der vorstehenden Verpflichtung entsprechen.

Der externe Dienstleister ist berechtigt, zum Nachweis der von ihm erbrachten Leistungen, zur Sicherstellung von Tätigkeiten im Rahmen der Gewährleistung sowie der vertraglich ggf. vereinbarten Pflege eine oder gegebenenfalls mehrere Kopien der ihm zur Verfügung gestellten Informationen für die Dauer der Zusammenarbeit aufzuheben.

Ferner ist der Lieferant verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit, alle Informationen wirksam und nachweislich nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu vernichten sowie die ausgeführte Vernichtung GEACOM GMBH gegenüber schriftlich auf Anforderung zu bestätigen.

5.       Urheberrecht

Der Lieferant räumt GEACOM GMBH unwiderruflich das ausschließliche Nutzungsrecht an den Übersetzungen im vollen, vom Zweck der Übersetzung bestimmten Umfang ein. Werden Übersetzungen mit Unterstützung von Translation Memorys erstellt, gehen diese Translation Memorys in das Eigentum von GEACOM GMBH über. Der Lieferant ist zur unverzüglichen Besitzverschaffung an den Translation Memorys zugunsten von GEACOM GMBH verpflichtet.


GEACOM GMBH hat das uneingeschränkte Recht, die Übersetzungen zu ändern oder zu ergänzen bzw. Auszüge aus den Übersetzungen zu verwenden.

GEACOM GMBH ist ferner berechtigt, sein umfassendes Nutzungsrecht an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, einzuräumen bzw. zu lizensieren.

Der Lieferant verzichtet auf sein Recht der Namensnennung.


Setzt der Lieferant Unterauftragnehmer ein, so hat er die oben aufgeführten Verpflichtungen schriftlich mit seinen Unterauftragnehmern zu vereinbaren, so dass GEACOM GMBH die gleichen Rechte zur Nutzung der Übersetzungen und Nutzung der Translation Memorys hat, als würde der externe Dienstleister die Übersetzung in Eigenleistung erstellen.

6.       Honorar und Preise

6.1     Der Lieferant gewährt GEACOM GMBH seine Übersetzungsdienstleistungen zu den vereinbarten und in Plunet vermerkten Konditionen.

6.2     Das Honorar des Lieferanten richtet sich nach den Regelungen der gesondert getroffenen Honorarabrede und wird innerhalb von 45 Tagen ausgezahlt.

6.3     Vergütet werden ausschließlich Leistungen, die je nach Beauftragungstyp in Stückpreisen (auf Wortbasis oder auf Stundenbasis) in EURO abgebildet werden.

6.4     Während der Vertragslaufzeit auftretende, zusätzlich kostenwirksame Leistungen müssen vor Ausführung zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.

6.5     Erfolgt die Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen nach Zeiteinheiten, sind diese GEACOM GMBH jeweils umgehend schriftlich und nachvollziehbar sowie prüfbar nachzuweisen.

6.6     Erfolgt die Lieferung nicht oder nicht termingerecht, hat GEACOM GMBH Recht, den Job bei der Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung zu stornieren. Wir behalten uns das Recht vor, den entstandenen Schadenersatz zu verlangen.

7.       Mängelhaftung

Der Lieferant haftet für jegliche von ihm zu vertretende Schäden nach den gesetzlichen Regelungen.

Die Frist für die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, im Regelfall beträgt sie drei Jahre.

8.       Mängel

Ist die Leistung mangelbehaftet und verlangt GEACOM GMBH Nacherfüllung, ist der Lieferant verpflichtet, schnellstmöglich die Mängel zu beseitigen. Die Nacherfüllung umfasst sowohl die Korrektur der beanstandeten Fehler im aktuellen Dokument als auch in anderen Dokumenten, die der externe Dienstleister bearbeitet hat, sowie die Aktualisierung des dazugehörigen Translation Memorys.


Ist der Lieferant innerhalb der angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht in der Lage bzw. schlägt die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist fehl, ist GEACOM GMBH nach seiner Wahl berechtigt:

  • den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder
  • die Zahlung um einen angemessenen Teil der Vergütung zu

Im Einzelfall behält sich GEACOM GMBH vor, schriftliche Stellungnahmen seitens des Lieferanten einzufordern.

9.       Rechnungslegung

Die Rechnungsstellung für vollständig geleistete Übersetzungsdienstleistungen erfolgt grundsätzlich elektronisch.

GEACOM GMBH bevorzugt monatliche Sammelrechnungen und akzeptiert nur in Plunet generierte Rechnungen. Wir bitten alle Lieferanten, im System nur die Rechnungen mit dem Status „Offen“ und Jobstatus „Rechnung akzeptiert“ abzurufen bzw. herunterzuladen und bei Bedarf an Ihre Buchhaltung/Steuerberater weiterzuleiten. Die Rechnungen mit dem Status „Zur Freigabe versendet“ müssen zuerst von unserer Buchhaltung geprüft werden.

10.       Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.


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